Seit dem 27.02.2024 können Privatpersonen Anträge zur Heizungsförderung stellen – doch die Bearbeitung verschiebt sich bis in den September. Die Auszahlung des der Fördersummen kommt dadurch vermutlich gegen Ende des Jahres erst bei den Antragstellern an.
Wie Sie den Zuschuss schneller erhalten können und welche Fehler im Antrag vermieden werden müssen, fassen wir in diesem Ratgeber zusammen.
Welche KfW-Förderungen sind 2024 möglich?
Der Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in unterschiedlicher Höhe gefördert. Die Förderung setzt sich immer aus einer Basisförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen.
Die maximale Förderung für den Heizungstausch eines Wohngebäudes kann 70 Prozent betragen.
Basisförderung
Die Grundförderung können alle privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beantragen, wenn das Haus selbst bewohnt wird. Die Höhe der Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Neben den Kosten für energieeffiziente Maßnahmen (z.B. die Heizung) werden auch Kosten für die Bauplanung oder Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert.
Effizienzbonus
Wärmepumpen, welche als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen, werden durch einen Effizienzbonus von weiteren fünf Prozent bezuschusst. Selbiges gilt auch dann, wenn die Anlage ein natürliches Kältemittel verwendet.
Einkommensbonus
Eigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten im Rahmen des Förderprogramms einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent der Gesamtkosten. Diese Förderung ist nur für selbstgenutzte Wohneinheiten nutzbar.
Klimageschwindigkeitsbonus
Diesen Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Eigentümer, welche die ineffiziente, alte Heizung schnell austauschen. Es muss sich um eine Heizung aus Basis von Öl, Kohle oder Gas handeln. Auch bei einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung gibt es den Bonus bis Ende 2028. Ab dem Jahr 2029 sinkt der Zuschuss alle zwei Jahre um drei Prozent.
Emissionsminderungszuschlag
Dieser Zuschlag betrifft lediglich die Errichtung von Biomasseanlagen, wenn diese nachweislich den Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Unabhängig von der Höchstgrenze der sonstigen Förderungen gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro.
Tipp der Redaktion: In diesem Artikel haben wir genau zusammengefasst, welche Förderungen es 2024 für effiziente Gebäude gibt und welche Einzelmaßnahmen gefördert werden.
Gestaffelte Antragsstellung und Vorgaben beim Förderantrag
Der Bund hat die Mittel für die mit dem Heizungstausch verbundenen Investitionen aus dem Haushalt bereitgestellt. Diese können in Form von Zuschüssen und Ergänzungskrediten über die KfW ausgereicht werden. Doch wie es aussieht, verzögern sich die Auszahlungen aktuell enorm. Folge hiervon kann sein, dass die Bundesregierung ihre Ziele zur Senkung der Treibhausemissionen nicht erreichen kann.
Die KfW ist mit den eingehenden Anträgen komplett überlastet und gibt an, dass aktuell gestellte Anträge erst ab September bearbeitet werden können. Dabei ist die Antragsstellung ohnehin bereits gestaffelt. Seit dem 27.02.2024 sind Personen antragsberechtigt, die Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern sind.
Die weiteren Staffelungen sehen wie folgt aus:
- Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern mit mehr als einer Wohneinheit dürfen ab dem 03.05.2024 einen Antrag stellen, sofern die Maßnahmen das Gemeinschaftseigentum betreffen
- Vermieter von Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können ab dem 06.08.2024 die Unterstützung von Maßnahmen beantragen
Antragstellung für Privatpersonen mit weiteren Vorgaben
Antragsteller müssen sich bei der Beantragung des Zuschusses eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Diese dürfen nur Heizungs-Fachbetriebe oder zertifizierte Energieberater ausstellen. Diese muss anschließen im KfW-Kundenportal abgegeben werden.
Anträge dürfen immer nur vom Eigentümer der Immobilie selbst gestellt werden - Vollmachten sind nicht möglich. Bei einem bewilligten Antrag kann zudem ein Ergänzungskredit für den Heizungstausch beantragt werden. Durch den Ergänzungskredit erhalten Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro einen Zinsvorteil für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist.
Tipps für eine schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags
Damit die Sanierung des Wohngebäudes schnell fortgesetzt werden kann, können Sie bei der Antragsstellung einige Aspekte beachten, welche Verzögerungen in der Bearbeitung verhindern.
Der wichtigste Aspekt ist die Abgabe aller relevanten Dokumente und Unterlagen, die für die Bearbeitung notwendig sind. Ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes hilft Ihnen dabei und erstellt alle relevanten Unterlagen. Hier gilt es, Rückfragen zu vermeiden, welche die Bearbeitung um weitere Wochen verzögern können.
Auch interessant: Für die Baubegleitung durch den Sachverständigen gibt es ebenfalls eine Förderung.
Der Ergänzungskredit für Heizung und Sanierung
Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit für Einzelmaßnahmen, etwa für die Sanierung zum Effizienzhaus oder einen altersgerechten Umbau. Auch der Einsatz von erneuerbaren Energien wie einer Photovoltaik-Anlage wird gefördert.
Der Kredit wird immer über die jeweilige Hausbank beantragt, nicht bei der KfW selbst. Eigentümer wenden sich mit dem Vorhaben direkt an ihre Bank und diese prüft, ob sie den Umbau am Gebäude unterstützt. Bei erfolgreicher Bewilligung reicht sie den Antrag an die KfW weiter und der Kredit wird im Anschluss durchgereicht.
Der Maximalbetrag des Kredites beträgt 120.000 EUR, wobei die Summe über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren zurückgezahlt werden kann. Innerhalb der ersten Jahre ist oft eine zinsfreie Tilgung möglich.
Fazit zur aktuellen Förderung von energetischen Sanierungen
Hausbesitzer müssen sich aktuell weiter gedulden - die Bearbeitung von Förderanträgen zu Wärmepumpen und für effiziente Gebäude braucht mehr Zeit als gedacht. In einigen Fällen können Zwischenfinanzierungen die bessere Wahl sein, besonders dann, wenn Anträge spät gestellt wurden.
Am wichtigsten ist: Anträge vollständig und in Zusammenarbeit mit einem Energieberater abgeben, damit es nicht zu Unklarheiten bei der Bearbeitung kommen kann. Zudem müssen die angegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden - so steht der Bewilligung, wenn auch verzögert, nichts mehr im Weg.